AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Veranstaltungstechnik

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung von Fotoboxen, Audio-Gästebüchern, Sound- und Lichttechnik, Pavillons sowie sonstiger Veranstaltungsausstattung zwischen

Frank Haubold
newartmedia Internet Service
spassfoto.de – Dein Fotobox-Verleih in Mittweida
Oststraße 41
09648 Mittweida
Telefon: 0177 3202391
E-Mail: info@spassfoto.de

– nachfolgend „Vermieter“ – und seinen Kunden – nachfolgend „Mieter“.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Angebote, Buchung und Vertragsschluss

Die Darstellung der Mietartikel auf der Website stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar.

Mit dem Absenden der Buchung gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags für den ausgewählten Mietzeitraum ab. Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung dokumentiert nur den Eingang der Buchung und stellt noch keine Annahme dar.

Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Vermieter die Buchung ausdrücklich per E-Mail bestätigt. Ist ein Artikel für den gewünschten Zeitraum nicht verfügbar, kommt kein Vertrag zustande. Der Vermieter informiert den Mieter hierüber so bald wie möglich.

3. Mietgegenstand und Leistungsumfang

Art und Umfang der vermieteten Gegenstände und des Zubehörs ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Abbildungen dienen der Veranschaulichung. Technisch und funktional gleichwertige Abweichungen, insbesondere der Einsatz eines anderen Exemplars desselben Inventartyps, bleiben zulässig, soweit sie für den Mieter zumutbar sind.

Der Vermieter darf einzelne Bestandteile durch gleich- oder höherwertige Bestandteile ersetzen, sofern dadurch der vereinbarte Gebrauch nicht beeinträchtigt wird.

4. Mietzeit, Abholung und Rückgabe

Die vereinbarte Mietzeit sowie die Abhol- und Rückgabezeiten ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Abholung und Rückgabe erfolgen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, am Standort Oststraße 41, 09648 Mittweida.

Bei einer typischen Wochenendbuchung erfolgt die Abholung freitags und die Rückgabe montags jeweils zum vereinbarten Termin. Abweichende Termine bedürfen der vorherigen Vereinbarung.

Der Mieter muss die Mietgegenstände vollständig, sauber und in dem Zustand zurückgeben, der einer vertragsgemäßen Nutzung entspricht. Eine vorzeitige Rückgabe führt nicht automatisch zu einer Verringerung des Mietpreises.

Kann der Mieter einen vereinbarten Termin nicht einhalten, muss er den Vermieter unverzüglich informieren. Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter Ersatz des dadurch tatsächlich entstehenden Schadens verlangen. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5. Preise und Zahlung

Es gelten die bei der Buchung angegebenen Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusatzleistungen werden nur berechnet, wenn sie vereinbart oder vom Mieter nachträglich beauftragt wurden.

Der Mietpreis ist bei der Abholung vollständig in bar fällig, soweit in der Buchungsbestätigung keine andere Zahlungsweise oder Fälligkeit vereinbart wurde.

6. Kaution

Eine Kaution wird derzeit nicht erhoben.

7. Übergabe, Prüfung und Einweisung

Der Vermieter übergibt die Mietgegenstände in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Erkennbare Mängel oder fehlende Teile sollen bei der Übergabe gemeinsam dokumentiert werden.

Soweit erforderlich, erhält der Mieter bei der Abholung eine Einweisung. Der Mieter ist verpflichtet, die Bedienungs- und Sicherheitshinweise zu beachten und die Mietgegenstände ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.

8. Pflichten des Mieters

Der Mieter hat die Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln und vor Nässe, extremer Hitze, Frost, Verschmutzung, Diebstahl, unbefugter Nutzung und sonstigen schädlichen Einflüssen zu schützen. Aufstell- und Betriebshinweise sind einzuhalten.

Der Mieter darf die Mietgegenstände nicht weitervermieten, verleihen oder außerhalb seiner Veranstaltung an Dritte weitergeben. Ebenso darf er sie ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht verändern, öffnen oder reparieren. Die bestimmungsgemäße Nutzung durch Gäste auf der vom Mieter angegebenen Veranstaltung unter Verantwortung und Aufsicht des Mieters bleibt zulässig.

Störungen, Schäden oder Verluste sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Eigene Reparaturversuche sind nur nach vorheriger Zustimmung zulässig.

9. Mängel und Störungen

Tritt während der Mietzeit eine Störung auf, muss der Mieter den Vermieter unverzüglich unter der in der Buchungsbestätigung angegebenen Kontaktmöglichkeit informieren und zumutbare Hinweise zur Fehlerbehebung befolgen.

Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb angemessener Zeit nachzubessern oder einen gleichwertigen Ersatz bereitzustellen, soweit dies nach den Umständen möglich und für den Mieter zumutbar ist. Die gesetzlichen Rechte des Mieters bei Mängeln bleiben unberührt.

Unterbleibt eine rechtzeitige Meldung und kann der Vermieter deshalb keine Abhilfe schaffen, kann sich dies im gesetzlich zulässigen Umfang auf Ansprüche des Mieters auswirken.

10. Verlust, Beschädigung und außergewöhnliche Reinigung

Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm, seinen Erfüllungsgehilfen oder Veranstaltungsteilnehmern schuldhaft verursachte Schäden und Verluste. Normale, vertragsgemäße Abnutzung ist hiervon ausgenommen.

Bei Verlust oder Totalschaden ist der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen. Bei reparablen Schäden sind die erforderlichen und angemessenen Reparaturkosten zu ersetzen. Der Zeitwert und ersparte Aufwendungen sind zu berücksichtigen.

Entsteht aufgrund einer über das übliche Maß hinausgehenden Verschmutzung ein zusätzlicher Reinigungsaufwand, kann der Vermieter die erforderlichen und angemessenen Kosten verlangen. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.

11. Vom Mieter bereitgestellte Inhalte

Übermittelt der Mieter Logos, Texte, Fotos, Layoutvorlagen oder sonstige Dateien zur Gestaltung von Ausdrucken oder anderen Leistungen, versichert er, dass er über die dafür erforderlichen Rechte verfügt und die Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.

Der Mieter stellt den Vermieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Mieter zu vertretenden Rechtsverletzung entstehen. Dies gilt nicht, soweit der Mieter die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

12. Stornierung durch den Mieter

Der Mieter kann den Vertrag vor Beginn der vereinbarten Mietzeit in Textform stornieren. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Eingang der Stornierung beim Vermieter. Bei einer Stornierung werden folgende pauschale Kosten auf Grundlage des vereinbarten Gesamtmietpreises berechnet:

  • bis einschließlich 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn: kostenfrei,
  • 13 bis 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn: 30 Prozent,
  • 6 bis 3 Kalendertage vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn: 50 Prozent,
  • ab 2 Kalendertagen vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichtabholung ohne vorherige Stornierung: 100 Prozent.

Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten; ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Vermietung werden angerechnet.

Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern bleibt unberührt. Für Unternehmer besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht.

13. Ausfall und höhere Gewalt

Kann der Vermieter den Vertrag wegen eines von ihm zu vertretenden Umstands nicht erfüllen und keinen zumutbaren gleichwertigen Ersatz stellen, werden bereits geleistete Zahlungen für die nicht erbrachte Leistung erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und der nachfolgenden Haftungsregelung.

Bei Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Parteien, insbesondere Naturereignissen, behördlichen Maßnahmen, Stromausfällen oder vergleichbaren Fällen höherer Gewalt, informieren sich die Parteien unverzüglich und bemühen sich um eine angemessene Lösung. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

14. Haftung

Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

15. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung auf der Website.

16. Mindestalter und Geschäftsfähigkeit

Eine Buchung ist nur durch volljährige und unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sowie durch wirksam vertretene Unternehmen oder sonstige rechtsfähige Organisationen zulässig. Ein Mieter, der als natürliche Person bucht, bestätigt mit Abgabe seiner Buchung, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat und unbeschränkt geschäftsfähig ist.

17. Verbraucherstreitbeilegung

Der Vermieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

18. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters Gerichtsstand.

Stand: September 2026